Schulordnung

Die Schulordnung der GsaW

1.Vor Schulbeginn
1.1.Ab 07.30 Uhr führt eine Lehrkraft Aufsicht auf dem Schulhof.
1.2.Um 07.40 Uhr begeben sich alle Kinder in ihre Klassen.
1.3Unterrichtsbeginn ist 07.45 Uhr.

 

2.Pausen
2.1.In den Klassenräumen, auf den Fluren und im Treppenhaus wird nicht gelaufen, gerutscht oder geschrien.
2.2.Das Werfen mit Schneebällen, Eisstücken und Steinen ist verboten.
2.3.Gefährliche Spiele sind mit Rücksicht auf die Mitschüler nicht gestattet. Fußball ist nur auf der ausgewiesenen Fläche erlaubt.
2.4.Die Schülertoiletten sind keine Spiel- oder Aufenthaltsräume.
2.5.Klassenordner dürfen nur bei Ausübung ihres Amtes während der Pausen im Klassenraum bleiben.
2.6. In den Pausen stehen neben den aufsichtsführenden Lehrkräften Streitschlichter zur Verfügung. Ihre Anweisungen müssen befolgt werden.

 

3.Allgemeine Anordnungen
3.1.Aus Sicherheits- und Reinlichkeitsgründen ist das Mitbringen von Hunden in das Schulgebäude und auf das Schulgelände verboten.

Dies gilt auch außerhalb der Schulzeit! Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit einer Lehrkraft zu Unterrichtszwecken in die Schule mitgenommen werden.
3.2.Während des Schulbetriebes ist das Radfahren auf dem Schulgelände untersagt.

3.3.Alle Schüler sind verpflichtet, im Gebäude und auf dem Schulgelände für Sauberkeit zu sorgen, sowie Lehr- und Lernmittel pfleglich zu behandeln.
3.4.Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis des Lehrers verlassen werden.
3.5.Alle Garderobenstücke müssen täglich mit nach Hause genommen werden. Für Kleidungsstücke, die nach der Unterrichtszeit abhanden kommen, wird nicht gehaftet.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Fundsachen, auf die nach 6 Monaten niemand mehr Anspruch erhebt, gehen an die Kleidersammlung des DRK Oldenburg in Holstein.
3.6.Alle Eltern sind verpflichtet, kranke Kinder vor der ersten Unterrichtsstunde im Schulbüro (Telefon: 04361-7360) zu melden.

 

4.Schulweg
Die Kinder gehen friedlich nach Hause. Es ist der sicherste und kürzeste Schulweg zu wählen (siehe „Wie kommst du am sichersten zur Schule“). Geschieht ein Unfall auf einem Umweg, übernimmt die Versicherung keine Haftung.

Nur Schüler/innen der 3. + 4. Klassen dürfen mit dem Fahrrad ihren Schulweg zurücklegen, wenn sie mit den Verkehrsregeln vertraut sind und ihr Fahrrad sicher beherrschen. Erst- und Zweitklässler können ihr Fahrrad zur Schule benutzen, wenn sie sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dass alle Kinder einen Helm tragen, ist selbstverständlich.

 

5.Mutwillige Beschädigungen
Werden im oder am Schulgebäude von den Kindern mutwillige Beschädigungen vorgenommen, haften die Eltern für ihre Kinder. Nach dem regulierten Schaden geht die Rechnung an die Erziehungsberechtigten.

Diese Schulordnung der Grundschule am Wasserquell, Oldenburg i. H. tritt mit dem 06. August 1981 in Kraft, geändert und ergänzt am 09.11.2006.

Elternbeirat und Lehrkräfte der Grundschule am Wasserquell


Hier kann die Schulordnung als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Für unsere SchülerInnen gibt es hier die Kinderversion der Schulordnung (pdf).