Schulelternbeirat

Elternvertretung für die Schule

Elternvertretungen an öffentlichen Schulen sind im Schulgesetz vorgeschrieben. Wir sind 12 Klassen am ”Wasserquell” mit ebenso vielen gewählten Vertretern. Wir wollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern erreichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Diese betreffen im Wesentlichen die Konzepte und die Ausführung pädagogischer und sozialer Gestaltung des Schulalltags.

Wir halten regelmäßige Versammlungen aller Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Schulklasse ab. Alle zwei Jahre findet die Wahl des Sprechers und seines Vertreters für den Elternbeirat statt.

Ebenso oft tagen der Schulelternbeirat und die Schulkonferenz. Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben.
  • an den Beratungen der Schulkonferenz, der Klassenkonferenz, der Fachkonferenz, des Schulleiterwahlausschusses und im Kreis- bzw. Landesschulbeirat teilzunehmen. Gerade in diesen Gremien fallen bedeutende Entscheidungen für die Schule.

Schulträger und Schulleitung unterrichten uns über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen uns alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Als Elternvertreter setzen wir uns darüber hinaus auch selbst Aufgaben und sind Ansprechpartner in Fragen wie zum Thema Elternlotsen oder wir wirken auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprach- oder Sportkursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen. Wir sind ein gewähltes Organ zur Wahrnehmung und Unterstützung der gemeinsamen Ziele von Eltern, Schülern und Schule.